Kontakt | Impressum | Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen für Workshops und Roadshows
Durchführungsbestimmungen für Workshops und Roadshows
gültig ab 1. Januar 2009

1 Geltungsbereich

(1) Allen Leistungen im Rahmen der ProducerAcademy (Workshops, Roadshows) liegen dieser Durchführungsbestimmung und die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sightseeker Medien GmbH zugrunde.

2 Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung für einen Workshop oder die Roadshow erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. Die dabei erhobenen Daten werden lediglich für den Zweck und für die Dauer der Bearbeitung in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(2) Mit der Auswahl der Option „Anmelden an einem Workshop“ und dem Absenden des Online-Formulars ist die Anmeldung verbindlich.

(3) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Durchführungsbestimmung und ergänzend die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sightseeker Medien GmbH an.

(4) Der Anmelder bekommt innerhalb von 2 Arbeitstagen eine Anmeldebestätigung inkl. Rechnungsbeleg, durch die der Vertrag zustande kommt.


3 Teilnehmerzahl

(1) Die Teilnehmerzahl für die Workshops ist zum Teil begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.


4 Teilnahmegebühren

(1) Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Workshops und Roadshows und wird inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.

(2) Die Gebühr muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen sein.

(3) Ist die Gebühr nicht rechtzeitig, vollständig beglichen worden, behält sich die ProducerAcademy vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Alle bis dahin eingegangenen Zahlungen werden in diesem Falle vollständig erstattet.


5 Zertifikat

(1) Im Anschluss an den Workshop erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.


6 Durchführungsabweichung

(1) Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und durch die ProducerAcademy nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Dozenten ist die ProducerAcademy berechtigt, den jeweiligen Workshop räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Dozenten ersatzweise einzusetzen oder den Workshop abzusagen.

(2) Im Fall einer Absage des Workshops oder der Roadshow wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops oder einer Roadshow, bestehen nicht.


7 Rücktritt von der Anmeldung und Widerrufsrecht

(1) Der Teilnehmer ist im Falle des Rücktritts verpflichtet, die ProducerAcademy schnellstmöglich schriftlich zu benachrichtigen.

(2) Bei begründeten, nachgewiesenen Rücktritten (Krankheit u.ä.) werden keine Stornogebühren berechnet.

(3) Unbegründetes Fehlen, Stornierung oder Umbuchungen auf Teilnehmerwunsch führen zu folgenden Gebühren:

a) bis zum 14. Tag vor Workshopbeginn 50% der Teilnahmegebühren
b) nach dem 14. Tag 100% der Teilnahmegebühren

Für die Stornokonditionen ist das Datum des Eingangs der Stornierung bei der ProducerAcademy entscheidend. Der Tag des Workshopbeginns wird nicht mitgerechnet.

(4) Wenn der angemeldete Teilnehmer verhindert ist, kann die Anmeldung auf eine Ersatzperson übertragen werden. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.


8 Copyright

(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behält sich die ProducerAcademy vor.

(2) Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der ProducerAcademy in irgendeiner Form – privat wie beruflich – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.


9 Haftung

(1) Die Workshops werden durch die ProducerAcademy bzw. einen Beauftragten so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Ziel des Workshops erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet die ProducerAcademy jedoch nicht.

(2) Der Teilnehmer haftet für fahrlässige / grob fahrlässige Beschädigungen an dem zur Verfügung gestellten Equipment und den technischen Einrichtungen in den für den Workshop genutzten Räumen.


Zu den AGBs von sightseekerMedien GmbH